Wie der Name sagt, sollte das Teilhabestärkungsgesetz (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html) eigentlich dazu da sein, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird. Was jedoch die Assistenzhunde betrifft – bitte, werte Leser, urteilen Sie selber.

Das Gesetz bekommt einige Paragraphen über Assistenzhunde, so wie es Lichtblicke e.V. und auch andere Organisationen seit Jahren fordern. Assistenzhunde sind bekanntlich Hunde, die Menschen mit Behinderungen helfen, ihre Behinderung, so weit es für Hunde möglich ist, zu kompensieren. In dem Gesetz soll nun endlich festgelegt sein, was ein Assistenzhund ist, wie ein Assistenzhundeteam zu einem solchen wird und woran man ihn erkennt. Und das Wichtigste: mit dem zertifizierten Assistenzhund soll man überall hin Zutritt haben – also Inklusion pur. So weit, so schön.

Bei näherer Beleuchtung findet sich aber im vorliegenden Regierungsbeschluss leider einiges, das nichts, aber auch schon gar nichts mit gestärkter Teilhabe zu tun hat, sondern ausschließlich mit Entmündigung und Diskriminierung.
Wir möchten hier die gravierendsten vorstellen:

1) Entmündigung und Diskriminierung durch Verbot der Selbstausbildung des eigenen Hundes
2) Prüfung der Hunde und der Teams wie Industrieprodukte, Prüfer dürfen auch als Ausbildungsstätte tätig sein, dafür keine Einbeziehung der Betroffenen
3) Blindenführhunde sollen keine Assistenzhunde sein, Betroffene bleiben daher bei der Prüfung der Willkür von Gespannprüfern der Blindenvereine unterworfen
4) Assistenzhunde, die von Versicherungen oder Eingliederungshilfe finanziert werden, müssen keine Prüfung ablegen

Und nun im Detail:

Da wäre einmal die Idee, dass nur Hunde als Assistenzhunde zertifiziert werden können, wenn sie von oder mit einer “zertifizierten Ausbildungsstelle” ausgebildet werden. Eine Selbstausbildung des eigenen Hundes wird damit unmöglich gemacht. In Österreich geht das problemlos, man kann jederzeit den selbstausgebildeten Hund zur staatlichen Prüfung bringen und wenn man die Prüfung besteht, dann wird der Hund als Assistenzhund zertifiziert. Auch beim europäischen Normungsverfahren ist die Selbstausbildung vorgesehen. Das heißt natürlich nicht, dass jederseinen Assistenzhund selber ausbilden muss, aber er oder sie dürfen es. Nur in Deutschland hält man offenbar die Menschen mit Behinderung zu blöd dafür.

Eine vor einigen Jahren auf Betreiben von Interessensvertretungen von Ausbildungsstätten durchgesetzte Regelung bei der europäischen Luftfahrtkonferenz, dass nur Assistenzhundeteams mit Hunden in der Flugzeugkabine fliegen dürfen, die von bestimmten Ausbildungsstätten ausgebildet wurden, also auf keinen Fall Teams in Selbstausbildung, wurde übrigens von den Österreichern unter Einschaltung der EU-Kommission erfolgreich als diskriminierend gekippt.

Dazu kommt, dass einige der ganz tollen Einzeltrainer/Hundeschulen, die bereits tolle Assistenzhunde ausgebildet haben, mit der Zertifizierung ihre Probleme haben werden, da zum einen ein Qualitätsmanagement verlangt wird, zum anderen die Zertifizierung sehr teuer ist und mit viel Bürokratie verbunden. Es ist jetzt schon in manchen Gegenden Deutschlands schwer, einen guten Trainer zu finden, zu dem man nicht mehrere Stunden fahren muss. Außerdem sind die meisten guten Trainer eben besagte Einzeltrainer, wenn von denen einige wegfallen würden, wäre das ein großes Problem. Außerdem ist zu befürchten, dass die Zertifizierung es, genauso wie der §11 TierschutzG für „normale“ Hundetrainer es nicht schafft, die schlechten Assistenzhundetrainer auszusieben. Wesentlich sinnvoller wäre es da, es so ähnlich wie in Österreich zu machen, wo die Assistenzhundetrainer eine sehr hohe Qualität haben: Auf einer Homepage zu veröffentlichen wie viele Hunde ein Trainer zur Prüfung angemeldet hat und wie viele davon bestanden haben – dass erleichtert die Entscheidung für die Betroffenen. Gleichzeitig sollten Trainer, bei denen zu viel Hunde durchgefallen sind, gesperrt werden.

Als nächstes haben wir die Vorschriften für die Prüfung der Hunde bzw. der Assistenzhundeteams. Die soll an die Deutsche Akkreditierungsstelle ausgelagert werden. Das geht so: irgendwelche Leute bewerben sich als Prüfer. Die werden dann von sogenannten „fachlichen Stellen“ akkreditiert, die ihrerseits von der Akkreditierungsstelle akkreditiert werden. Von diesen Stellen hat derzeit mit Sicherheit keiner auch nur die leiseste Ahnung von Assistenzhunden, wahrscheinlich nicht einmal von Menschen mit Behinderungen oder Hunden.

So sehr wir „bottom up“ – Organisation (also von unten nach oben) normalerweise schätzen, in diesem Fall ist das völlig verkehrt. Eine Zertifizierung, die in Grundrechte anderer eingreift, weil sie das Hausrecht im Falle des Zutritts eines Assistenzhundeteams außer Kraft setzt, darf nicht irgendwie organisiert werden.

Aber jetzt kommts: diese Prüfer dürfen auch Assistenzhundetrainer sein.

„Ist der Prüfer zugleich als Ausbildungsstätte im Sinne von § 12i tätig, kann die Akkreditierung erteilt werden, wenn die Unabhängigkeitsanforderungen durch interne organisatorische Trennung und die Anforderungen gemäß Ziffer 5.2.3 der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 erfüllt werden“

Im Referentenentwurf zum Gesetz ist das noch nicht gestanden. Der Regierung wird es wohl auch nicht plötzlich vom Heiligen Geist eingegeben worden sein. Von wem also dann? Vielleicht von den großen Ausbildungsstätten, die sich von einer Zwangsbindung beim Beschaffen eines Assistenzhundes und der zusätzlichen Herrschaft über die Prüfung eine Fortsetzung oder sogar Erweiterung ihrer bisherigen einträglichen Geschäftstätigkeit versprechen? Dazu würde auch passen, dass von den trainernahen Vereinen – also solchen, die Assistenzhunde verkaufen und gleichzeitig mittels eines gemeinnützigen Vereines für diesen Zweck Spenden sammeln – von einigen keine Stellungnahme auf der Website des BMAS zu lesen waren. Entweder diese waren mit dem Verbot der Selbstausbildung so zufrieden, dass sie gar nichts geschrieben haben oder sie haben einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme dezidiert widersprochen.

Es gibt da nämlich ein gutes altes Rezept: „wenn Du schon ein unerwünschtes Gesetz nicht verhindern kannst, dann schau, dass Du die Vollziehung in die Hand kriegst.“ So geschehen in Österreich in den Jahren 2000 bis 2004, als das dortige Sozialministerium den am wenigsten seriösen Ausbildnern es organisatorisch ermöglichte, die Prüfung der Hunde zur Farce zu machen. Schließlich konnte eine engagierte Selbsthilfegruppe die Sache wieder ins Lot bringen und heute gibt es dort eine vom Staat (Sozialministerium) beauftragte Prüfstelle an der veterinärmedizinischen Universität in Wien, die von den Ausbildungsstellen völlig unabhängig ist. Dort wird auch noch die dringend benötigte Forschung im Assistenzhundebereich betrieben.

Wieso kann man hier nicht eine staatliche Prüfstelle mit untergeordneten Landesstellen einrichten – am besten im universitären Bereich angesiedelt, die sowohl die Organisation der Prüfungen als auch die Auswahl der Prüfer, die Fortbildung der Beteiligten als auch die Forschung in dem Bereich (und es gibt in dem Bereich noch einigen Forschungsbedarf) zentral leitet?

Außerdem gibt es bei der derzeit geplanten Organisationsform noch weiter Abhängigkeiten. Die „Fachlichen Stellen“ sollen sowohl Ausbildungsstätten als auch Assistenzhundeteams zertifizieren. Wenn dann eine Ausbildungsstätte zertifiziert wird (das sollte ja bei gerade einmal 2 Kontrollen in 5 Jahren doch gelingen) und die Teams von der Ausbildungsstätte fallen reihenweise bei der Prüfung durch (die durch Prüfer erfolgt, die von der gleichen „fachlichen Stelle“ zertifiziert wurden), wer hat dann Mist gebaut?

Dass bei der Prüfung erfahrene Assistenzhundeführer als Fachleute auf ihrem eigenen Gebiet nicht einmal erwähnt werden, passt recht gut ins Bild. Man könnte ja Prüfungskommissionen einrichten, in dem behinderte Sachverständige gleichberechtigt teilnehmen (z. B . in Österreich sind das erfahrene Assistenzhundeführer, die eine spezielle Prüfung als Sachverständige für die Assistenzhundeprüfung abgelegt haben und manche von ihnen haben auch ihre Hunde selbst ausgebildet). Aber das würde ja schon wieder eine vermehrte Inklusion und Teilhabe bedeuten und das ist offenbar das Letzte, was im Assistenzhundebereich geplant ist.

Sehr seltsam ist auch, dass das Gesetz nicht für Blindenführhunde gelten soll. Naja, was den Zutritt betrifft, schon, aber nicht im Hinblick auf die Zertifizierung. Weil sie schon nach dem Sozialgesetzbuch bezahlt und „geprüft“ werden, sagt man. Diese „Gespannprüfung“ hat zwar keinerlei gesetzliche Grundlagen, wie uns der Spitzenverband der Krankenkassen selber bestätigt hat, aber das macht ja nichts – zumindest für die Krankenkassen und anscheinend auch für die Regierung. Blindenführhunde tun zwar genau das, was auch von allen anderen Arten von Assistenzhunden verlangt wird, nämlich Menschen mit Behinderung unterstützen, aber in Deutschland sollen sie keine Assistenzhunde sein – warum, konnte uns bisher noch niemand schlüssig erklären. Bei der geplanten europäischen Normung geht das sehr wohl, da gehören die Blindenführhunde natürlich zu den Assistenzhunden, aber in Deutschland ticken die Uhren offenbar anders…

Aber es wird noch spannender: wenn in Zukunft Assistenzhunde, die keine Blindenführhunde sind, aufgrund von Bestimmungen im Sozialgesetzbuch (z.b. Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Rentenversicherung und Eingliederungshilfe, Jobcenter) bezahlt werden (was durchaus realistisch ist), dann fallen auch sie aus den Vorschriften für die Zertifizierung heraus. Was kommt dann? Gespannprüfungen á la Krankenkassen ohne gesetzliche Basis? Gar keine Prüfung?

Und jetzt noch zum Abschluss ein vielleicht nicht so ganz gravierendes aber doch kennzeichnendes Tüpfelchen auf dem „i“ betreffend Wichtigkeit bzw. Ernstnehmen der Betroffenen: im Entwurf gab es die Bezeichnung „Gespann“ für diese besondere Mensch-Hundkombination. Das klingt heutzutage eher abwertend und wird, wenn dann nur noch bei Blindenführhunden genutzt. Deshalb haben Lichtblicke e.V., aber auch viele andere Vereine um die Änderung in „Assistenzhundeteam“ gebeten, weil es die Zusammenarbeit und die Partnerschaft der beiden Lebewesen betont und bereits gängige Bezeichnung ist. Im Regierungsentwurf wurde es auch geändert – allerdings in Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Wir fragen uns, wer diese Bezeichnung erfunden hat. So etwas sollte zwischen jedem Haushund und seinem Besitzer entstehen, dazu braucht man nicht extra einen Assistenzhund. Klingt auch etwas seltsam, wenn man in ein Geschäft kommt und sagt: „Sie müssen uns hineinlassen, wir sind eine Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“.

Das entspricht daher sicherlich nicht dem, was die Betroffenen gewollt haben bzw. wollen, aber deren Meinung interessiert offenbar keinen…

Den Gesetzentwurf und die Stellungnahmen der Vereine, die der Veröffentlichung nicht widersprochen haben, finden sie auf der Homepage des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html